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Teil 2 von Punkt 3
Desweiteren wurden folgende Ansuchen gestellt: Ansuchen um
Aufnahme der Badlwand-Galerie im Kulturverzeichnis des Landes am
10.03.2000. Am 16.08.1999 wurde um das Nutzungsrecht auf der
BadlwandGalerie angesucht und am 07.08.2000 wurde dem Verein die
Ermächtigung von Seiten des Eigentümers erteilt Sanierungsarbeiten in
Absprache mit dem Bundesdenkmalamt an der Galerie durchzuführen. Die
letzten Rodungsarbeiten wurden im vergangenen Herbst auf der Galerie von
der Straßenmeisterei Frohnleiten durchgeführt. Das Grundstück
Badl-Galerie lauft unter Bundesstraßen Restflächen und ist im Besitze
der Republik Österreich, die Grundstücksnummer lautet: 551/2EZ 588.
Unter Denkmalschutz gestellt wurde die Galerie 1997 und der
Eigentümerwechsel von der ÖBB fand am 13.05.1986 statt. Die
Ankaufsverhandlungen mit der Bundesstraßenverwaltung wurden über das
Büro der Landesbaudirektion FA Ila mit Herrn DI Bauer geführt Zu Beginn
ging man davon aus, dass der Verein die Badlwand-Galerie zu einem
Anerkennungspreis ins Eigentum übernehmen sollte, später traten
hinsichtlich möglicher Altlasten unter der Galerie massive Bedenken auf
und ein Verkehrswertgutachten sollte erstellt werden. Eine diesbezügliche
Anfrage bei Herrn DI Bauer ergab: "Altlasten könne er zur Gänze
ausschließen und ein Verkehrswertgutachten wäre nicht nötig, sondern
würde dem Verein nur enorme Kosten verursachen. Außerdem war der
Eigentümer nicht bereit einen finanziellen Beitrag auch im Hinblick auf
jahrelanges Nichtstun zu leisten. Vom Verein wurde daraufhin brieflich ein
langjähriges Nutzungsrecht angestrebt, dessen Beantwortung noch aussteht.
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